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   OLG Köln, 12.07.2013 - 20 U 58/13   

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https://dejure.org/2013,23759
OLG Köln, 12.07.2013 - 20 U 58/13 (https://dejure.org/2013,23759)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.07.2013 - 20 U 58/13 (https://dejure.org/2013,23759)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Juli 2013 - 20 U 58/13 (https://dejure.org/2013,23759)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Fehlende medizinische Notwendigkeit einer Hyperthermiebehandlung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vertrauenstatbestand wegen früherer Kostenerstattungen?

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 574
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 15.06.2012 - 20 U 45/11
    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2013 - 20 U 58/13
    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Heilbehandlung i. S. v. § 1 Abs. 2 MB/KK medizinisch notwendig ist, ist nach der Rechtsprechung des BGH (VersR 1996, 1224), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. Urteil vom 15.06.2012, Az. 20 U 45/11), ein objektiver Maßstab anzulegen.

    Bei schweren, lebensbedrohenden oder lebenszerstörenden Erkrankungen ist die objektive Vertretbarkeit der Behandlung nach dieser Rechtsprechung (BGH VersR 1996, 1224; OLG Köln, 20. Zivilsenat, Urteil vom 15.06.2012, Az.: 20 U 45/11) bereits dann zu bejahen, wenn sie nach medizinischen Erkenntnissen im Zeitpunkt ihrer Vornahme als wahrscheinlich geeignet angesehen werden konnte, auf eine Verhinderung der Verschlimmerung der Erkrankung oder zumindest auf ihre Verlangsamung hinzuwirken.

    Im Grundsatz müssen Methoden der alternativen Medizin damit in ihrer Wirksamkeit - wenigstens im Großen und Ganzen - einer ebenfalls zu Gebote stehenden Methode der Schulmedizin gleichkommen (Senat , Urteil vom 15.06.2012, Az.: 20 U 45/11; OLG Stuttgart NJOZ 2010, 882).

    Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie über eine Erfolgsdokumentation verfügen müssen, die der Schulmedizin vergleichbar ist, denn darüber verfügen typischerweise die verschiedenen Richtungen der alternativen Medizin gerade nicht, weil sie weniger verbreitet sind und weil es auch wegen der Definition des Behandlungserfolges schwieriger ist, ihre Erfolge zu belegen (Senat , Urteil vom 15.06.2012, Az.: 20 U 45/11; OLG Stuttgart NJOZ 2010, 882; Prölss/Martin -Voit, VVG, 28. Auflage 2010 , § 4 MB-KK Rn. 86).

  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95

    Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2013 - 20 U 58/13
    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Heilbehandlung i. S. v. § 1 Abs. 2 MB/KK medizinisch notwendig ist, ist nach der Rechtsprechung des BGH (VersR 1996, 1224), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. Urteil vom 15.06.2012, Az. 20 U 45/11), ein objektiver Maßstab anzulegen.

    Bei schweren, lebensbedrohenden oder lebenszerstörenden Erkrankungen ist die objektive Vertretbarkeit der Behandlung nach dieser Rechtsprechung (BGH VersR 1996, 1224; OLG Köln, 20. Zivilsenat, Urteil vom 15.06.2012, Az.: 20 U 45/11) bereits dann zu bejahen, wenn sie nach medizinischen Erkenntnissen im Zeitpunkt ihrer Vornahme als wahrscheinlich geeignet angesehen werden konnte, auf eine Verhinderung der Verschlimmerung der Erkrankung oder zumindest auf ihre Verlangsamung hinzuwirken.

    Andere Anhaltspunkte, aus denen auf einen nachvollziehbaren Ansatz für eine Wirksamkeit der Tiefenhyperthermiebehandlung bei der Ehefrau des Klägers geschlossen werden könnte, trägt der insoweit darlegungs- und beweisbelastete Kläger (zur Darlegungs- und Beweislast vgl. nur BGH VersR 1996, 1224; Bach/Moser- Kalis , aaO, § 1 MB/KK Rn. 38 m.w.N.) nicht vor.

  • OLG Stuttgart, 19.11.2009 - 7 U 60/09

    Private Krankheitskostenzusatzversicherung: Bedingungsgemäße Einschränkung der

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2013 - 20 U 58/13
    Im Grundsatz müssen Methoden der alternativen Medizin damit in ihrer Wirksamkeit - wenigstens im Großen und Ganzen - einer ebenfalls zu Gebote stehenden Methode der Schulmedizin gleichkommen (Senat , Urteil vom 15.06.2012, Az.: 20 U 45/11; OLG Stuttgart NJOZ 2010, 882).

    Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie über eine Erfolgsdokumentation verfügen müssen, die der Schulmedizin vergleichbar ist, denn darüber verfügen typischerweise die verschiedenen Richtungen der alternativen Medizin gerade nicht, weil sie weniger verbreitet sind und weil es auch wegen der Definition des Behandlungserfolges schwieriger ist, ihre Erfolge zu belegen (Senat , Urteil vom 15.06.2012, Az.: 20 U 45/11; OLG Stuttgart NJOZ 2010, 882; Prölss/Martin -Voit, VVG, 28. Auflage 2010 , § 4 MB-KK Rn. 86).

  • OLG Köln, 18.05.2012 - 20 U 253/11

    Eintrittspflicht der privaten Krankheitskostenversicherung für die Behandlung

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2013 - 20 U 58/13
    Deshalb ist eine Maßnahme nicht - ex post - allein deshalb als medizinisch notwendig zu bewerten, weil ein Erfolg eintritt, der nach wissenschaftlichen Erkenntnissen im Vorfeld nicht zu erwarten war (Senat, Urteil vom 18.05.2012, Az.: 20 U 253/11 m.w.N.).
  • OLG Köln, 28.09.2012 - 20 U 225/11
    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2013 - 20 U 58/13
    Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn Aufwendungen für gleichartige Behandlungen des Versicherungsnehmers in der Vergangenheit stets beanstandungslos erstattet worden sind (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 28.09.2012, Az.: 20 U 225/11).
  • LG Köln, 20.02.2013 - 23 O 275/11

    Krankheitskostenvollversicherung muss keine Kosten für Hyperthermiebehandlung

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2013 - 20 U 58/13
    Die Berufung des Klägers gegen das am 20. Februar verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 23 O 275/11 - wird zurückgewiesen.
  • LG Köln, 15.12.2010 - 23 O 187/09

    Privatversicherter hat Anspruch auf Erstattung von Kosten für eine immunologische

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2013 - 20 U 58/13
    (c) Dass das Landgericht in einem anderen Verfahren auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens die medizinische Notwendigkeit der dort streitgegenständlichen Tiefenhyperthermiebehandlung bejaht hat (LG Köln, Urteil vom 15.12.2010, Az.: 23 O 187/09), begründet entgegen der Ansicht des Klägers ebenfalls keine Zweifel an der Richtigkeit der von Prof. Dr. T getroffenen Feststellungen.
  • OLG Dresden, 04.04.2017 - 4 U 1453/16

    Begriff des Versicherungsfalls i.S. von § 1 Abs. 2 MB-KK

    Anders als der Kläger meint, liegen weder die Voraussetzungen für ein Anerkenntnis durch die Beklagte vor (vgl. dazu OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.10.2012, Az. 3 U 278/11, zit. nach juris) noch ist die Beklagte nach § 242 BGB daran gehindert, sich auf das Fehlen der Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit der streitgegenständlichen Behandlungen zu berufen (vgl. OLG Köln, VersR 2014, 574).
  • OLG Köln, 16.08.2013 - 20 U 38/13

    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung für die Kosten einer

    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Heilbehandlung medizinisch notwendig ist, ist nach der Rechtsprechung des BGH (VersR 1996, 1224), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. Urteil vom 15.06.2012, Az. 20 U 45/11, Urteil vom 12.07.2013, Az. 20 U 58/13), ein objektiver Maßstab anzulegen.

    Im Grundsatz müssen Methoden der alternativen Medizin vielmehr in ihrer Wirksamkeit - wenigstens im Großen und Ganzen - einer ebenfalls zu Gebote stehenden Methode der Schulmedizin gleichkommen (Senat, Urteil vom 15.06.2012, Az.: 20 U 45/11; Urteil vom 12.07.2013, Az. 20 U 58/13; OLG Stuttgart NJOZ 2010, 882) .

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